0 Fachanwältin Familienrecht München, Mediatorin und Psychologin
Dr. Annegret Wiese

Rechtsanwältin • Diplom Psychologin • Mediatorin

Rechtsanwältin Dr. Annegret Wiese, München, Fachanwältin Familienrecht, Mediatorin, Diplom Psychologin

Als Fachanwältin für Familienrecht und Diplom Psychologin biete ich in meiner Anwaltskanzlei in München neben einer profunden Beratung auch psychologische Unterstützung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und anderen Themen im Familienrecht. Beratungen sind im Zuge der Corona-Situation auch telefonisch oder per Video-Konferenz möglich. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.


Annähernd jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung von Ehegemeinschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist heute ein allgegenwärtiger Vorgang und keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr. Ungeachtet dieser Häufigkeit befinden Sie sich bei Trennung der Lebensgemeinschaft oder bei Ehescheidung jedoch in einer Ausnahmesituation. Jede Trennung oder Ehescheidung ist mit menschlichen, rechtlichen und finanziellen Problemen verbunden. Verlustängste entstehen. Die Trennung vom Ehepartner ist Realität, nicht selten droht auch die Trennung von den Kindern. Die wirtschaftliche Zukunft ist in Frage gestellt. Noch schwieriger sind die psychischen Belastungen. Es handelt sich um eine Situation, in der Orientierung benötigt wird. Aufgrund meiner zusätzlichen Ausbildung als Fachanwältin für Familienrecht, Diplom Psychologin sowie als Paar- und Familientherapeutin denke ich mich von mehreren Seiten in die von Ihnen zu bewältigende Lebenssituation ein. Zudem bin ich Autorin des Buches „Die Scheidung, ein juristischer und psychologischer Ratgeber“, erschienen im Humboldt Verlag Hannover 1994 und 2009.


Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, können auch bereits bei der Heirat oder während der Ehe im Rahmen eines Ehevertrages Vereinbarungen getroffen werden. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen und profunden Beratung in Sachen Unterhalt und Zugewinn bei Trennung oder Scheidung, die auch künftige nicht vorhersehbare Veränderungen der Lebenssituation einbezieht. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Prüfung eines Ehevertrages auch bei intakter Ehe zu empfehlen. Statt eines gerichtlichen Verfahrens über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang ist bei familienrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich auch eine Klärung auf dem Wege der Mediation in Erwägung zu ziehen.

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Bei familienrechtlichen Streitigkeiten sind verschiedene Sachverhalte mit rechtlichen Konsequenzen zu regeln. Eine Ehescheidung zieht Folgesachen nach sich, die in diesem Zusammenhang zu klären sind:

  • • Sorgerecht: Fragen der Elterlichen Sorge insgesamt und in Teilbereichen, Aufenthaltsbestimmungsrecht, nichteheliche Väter
  • • Umgangsrecht: Regelung des Umgangs mit den Kindern, Wechselmodell
  • • Kindesunterhalt: die gesetzliche Unterhaltspflicht für die minderjährigen Kinder und der Volljährigenunterhalt
  • • Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • • Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften, gesetzliche Rente, Beamtenpension, ständische Versorgung, Betriebsrente, Lebensversicherung
  • • Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
  • • Ehelicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung
  • • Vermögensauseinandersetzung: Zugewinn, Zugewinnausgleich, Zugewinnansprüche, Gemeinsame Immobilie (Eigenheim)

Darüber hinaus ergibt sich Beratungs- und Regelungsbedarf durch die Berührung mit anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel:

  • • Erbrecht: Ehegattenerbrecht, eventuell Regelungsbedarf bei längerer Trennungszeit
  • • Arbeitsrecht: Besonderheiten beim Ehegattenarbeitsverhältnis
  • • Steuerrecht: Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting

Nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe entsteht familienrechtlicher Beratungsbedarf, sondern auch in anderen Bereichen, wie:

  • • Weitere Kindschaftssachen: Abstammung, Adoption
  • • Fragen der Vaterschaftsanfechtung
  • • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • • Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehelichen Mutter
Franz Kochseder

Mediation ist dann sinnvoll, wenn Sie Interesse an guten künftigen Beziehungen zur Konfliktpartei haben.


Mediation ist ein auf Freiwilligkeit basierendes Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten insbesondere im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht. Dies gilt zudem bei familienrechtlichen Streitigkeiten, denn hier ist nicht zuletzt in Hinblick auf gemeinsame Kinder eine Gestaltung mit Zukunftsperspektive wichtig. Mediation setzt auf Kooperation statt Konfrontation und hat eine zukunftsweisende Befriedungsfunktion. Sie sparen mit Hilfe einer erfolgreichen Mediation in der Regel Zeit und Geld; denn eine Mediation ist nicht so langwierig wie ein gerichtliches Verfahren. Sie kennen den Konflikt am besten. Warum sollten Sie sich die Lösung aus der Hand nehmen lassen. Bei der Mediation versuchen die Konfliktparteien unter Hinzuziehung eines neutralen, aber moderierenden Dritten selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Lösungen zu erarbeiten. Anders als bei Prozessen vor Gericht entscheiden die Parteien hier selbst über Verlauf und Ergebnis des Verfahrens. Im Falle einer gelungenen Mediation gewinnen alle: eine win – win Situation. Es wächst bei jedem Beteiligten zudem das Bewusstsein, in Zukunft Konflikte selbst lösen zu können. Als Mediatorin unterstütze ich Sie dabei, (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen und selbstständig, eine individuelle Lösung für Ihr Problem zu entwickeln. Dabei wende ich mein Wissen und meine Erfahrung aus meiner interdisziplinären Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht, Dipl. Psychologin und Mediatorin an.

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Die Mediation verläuft in mehreren Phasen. Die Parteien setzen sich zunächst an einen Tisch und werden über den Verlauf des Verfahrens informiert. Daraufhin schildert jeder der Beteiligten die individuelle Sicht des Konflikts. Jeder bekommt Zeit zum Reden; die anderen hören aktiv zu. Die Interessen werden geklärt, Lösungsmöglichkeiten entwickelt und schließlich eine Regelung getroffen – möglichst in Form einer Mediationsvereinbarung. Grundsätzlich ist jeder Konflikt zur Durchführung einer Mediation geeignet. Besonders empfehlenswert ist dieses Verfahren bei schon länger andauernden Konflikten. Es setzt aber die Mediationseignung der Parteien voraus, nämlich dass alle Beteiligten gesprächsbereit und gewillt sind, eine gemeinsame Lösung zu finden. Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz (MediationsG) in Kraft getreten, das die Bedeutung dieses Verfahrens unterstreicht.


Schwerpunkt der Mediation in folgenden Rechtsgebieten:


Familienrecht

  • • Mediation bei Trennung
  • • Mediation bei Scheidung
  • • Mediation zum Umgang
  • • Mediation zum Unterhalt
  • • Mediation zum Zugewinn
  • • Mediation zum Eigenheim


Ebrecht

  • • Mediation unter Geschwistern
  • • Mediation mit Erbengemeinschaft
  • • Mediation bei nichtehelichen Kindern


Mediation im Wirtschaftsrecht

Mediation im Arbeitsrecht

Franz Kochseder

Einer Straftat liegt häufig ein emotionaler Ausnahmezustand zugrunde.


Weil es nicht möglich war, einen existentiellen Konflikt zu benennen, oft noch nicht einmal einen solchen überhaupt wahrzunehmen, wird die Straftat als vermeintlicher Ausweg begangen. Auch nach der Tat ist es oft nur schwer möglich, das Geschehene in Worte zu fassen. Die Tathintergründe ans Licht zu bringen und diese zum Vorteil in das Verfahren einzubringen, ist meine Aufgabe als Verteidigerin. Hier bedarf es psychologischen Gespürs, um das Sprechen über das Tatwesentliche zu ermöglichen. Insoweit ist meine zusätzliche Qualifikation als Dipl. Psychologin unterstützend. Besonderes Gewicht bei der Strafverteidigung ist auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung zu legen. Hier werden die Weichen gestellt. In zahlreichen Gesprächen sind nicht nur der genaue Tathergang, sondern auch die vielschichtige Motivlage zu klären. Nach dieser fundierten Vorbereitung unterstütze ich Sie dann auch während der Hauptverhandlung. Als Strafverteidigerin schließt meine Tätigkeit umfangreiche Verfahren vor dem Schwurgericht ein. Meine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Strafrechts über „Mütter, die töten“ ist bei der Durchführung strafrechtlicher Verfahren von Vorteil.

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In erbrechtlichen Auseinandersetzungen spiegeln sich oft familiäre Konfliktsituationen wider, die aus der Kindheit herrühren.


Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers können Familien dauerhaft auseinanderreißen. Hier offenbaren sich oft familiäre Probleme, die von einzelnen Familienangehörigen als Ungerechtigkeit erlebt werden. Das Gefühl, benachteiligt worden zu sein, lebt häufig gerade im Erbfall wieder auf und macht eine juristische Begleitung sinnvoll, die auch diesen Part im Blick hat. Meine Erfahrung ist, dass eine vernünftige Lösung oft erst dann möglich ist, wenn der aus der Kindheit herrührende Konflikt erkannt und benannt worden ist. Hierbei ist meine Ausbildung als Dipl. Psychologin, Familientherapeutin und Mediatorin hilfreich. Solange ein solches Problem unter der Oberfläche schwelt, wird ein Streit oft über Jahre fortgeführt, ohne dass eine Lösung gefunden wird. Werden Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen, entsteht in der Regel ein dauerhafter Graben zwischen den Beteiligten. Gerade im Erbrecht lohnt es sich daher, den Fokus auf eine außergerichtliche Klärung zu legen. Eine Mediation ist besonders hier empfehlenswert. Das Erbrecht bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Rechtzeitige testamentarische Verfügungen oder erbvertragliche Regelungen können späteres Unheil verhindern. Aber auch finanzielle Einbußen können durch frühzeitige Regelungen, zum Beispiel Schenkungen schon zu Lebzeiten, vermieden werden. Vorschnelle erbrechtliche Regelungen laufen allerdings Gefahr, unwirksam zu sein und damit keine Geltung zu entfalten. Daher empfiehlt es sich, eine profunde erbrechtliche Beratung zu suchen. Bei dieser geht es darum, den wirklichen Willen des Erblassers zu erkunden; dafür ist psychologisches Gespür hilfreich.


Es gibt erbrechtliche Auseinandersetzungen, die nur unter Beachtung der familienrechtlichen Zusammenhänge betrachtet werden können. Im ehelichen Güterrecht gibt es die Möglichkeit über einen Ehevertrag oder über ein Ehegattentestament die Erbfolge zu gestalten und dabei auch den Zugewinn zu regeln. Über das gemeinschaftliche Ehegattentestament, oft als sogenanntes Berliner Testament, kann im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern vereinbart werden.